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   BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95   

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https://dejure.org/1996,3566
BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95 (https://dejure.org/1996,3566)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95 (https://dejure.org/1996,3566)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 2 BvR 2626/95 (https://dejure.org/1996,3566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Willkürlich Versagung des Bezugs eines Paktens im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollzug - Private Wäsche - Paket - Dritter - Taschengeld - Reinigungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 382
  • NStZ-RR 1997, 59
  • StV 1996, 681
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95
    Dessen Auslegung und Anwendung obliegt den jeweils zuständigen Fachgerichten und ist einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95
    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 42, 64 [73]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95
    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 42, 64 [73]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der durch das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94]; stRspr).
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